Todesfall im Kanton Appenzell Ausserrhoden: Friedhöfe, Bestatter, Formalitäten
20 Gemeinden, 19 Friedhöfe, 9 Anbieter. Wählen Sie Ihre Gemeinde: alles, was folgt, Schritt für Schritt.
- 20Gemeinden
- 19Friedhöfe
- 0Bestattungsunternehmen
- 0Steinmetze
- 9Blumengeschäfte
Formalitäten, Fristen, Kosten
- Meldung des Todesfalls
- Innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeorts (Bundesrecht, Art. 34 ZStV). In der Regel erledigt das das Bestattungsunternehmen.
- Bestattungskosten
- Viele Schweizer Gemeinden übernehmen die Erdbestattung oder Kremation ihrer Einwohner ganz oder teilweise. Betrag und Bedingungen hängen von der Gemeinde ab: Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach.
- Grabkonzessionen und Reglement
- Jede Gemeinde legt die Grabdauer (oft 20 bis 25 Jahre), die Gebühren sowie Masse und Materialien der Grabmäler fest. Die Seite jedes Friedhofs verweist auf die Gemeinde.
- Erbschaftssteuer
- Kantonal geregelt. Ehegatten und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit; andere Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Prüfen Sie es bei der kantonalen Steuerverwaltung.
- Testament
- Der zuständigen kantonalen Behörde zur Eröffnung eingereicht (Gemeinde, Friedensrichter oder Notariat je nach Kanton).
Allgemeine, unverbindliche Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu prüfen.
Gemeinden
- Bühler
- Gais
- Grub (AR)
- Heiden
- Herisau
- Hundwil
- Lutzenberg
- Rehetobel
- Reute (AR)
- Schönengrund
- Schwellbrunn
- Speicher
- Stein (AR)
- Teufen (AR)
- Trogen
- Urnäsch
- Wald (AR)
- Waldstatt
- Walzenhausen
- Wolfhalden
Friedhöfe
- Friedhof Bühler
- Friedhof Grub AR
- Friedhof Heiden
- Friedhof Herisau
- Friedhof Hundwil
- Friedhof Rehetobel
- Friedhof Schönengrund
- Friedhof Schwellbrunn
- Friedhof Speicher
- Friedhof Stein AR
- Friedhof Trogen
- Friedhof Untere Grünau
- Friedhof Urnäsch
- Friedhof Wald AR
- Friedhof Waldstatt
- Friedhof Walzenhausen
- Friedhof Wolfhalden
- Friedhof Zwislen
- Reute