Todesfall im Kanton Glarus: Friedhöfe, Bestatter, Formalitäten
3 Gemeinden, 20 Friedhöfe, 7 Anbieter. Wählen Sie Ihre Gemeinde: alles, was folgt, Schritt für Schritt.
- 3Gemeinden
- 20Friedhöfe
- 0Bestattungsunternehmen
- 2Steinmetze
- 5Blumengeschäfte
Formalitäten, Fristen, Kosten
- Meldung des Todesfalls
- Innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeorts (Bundesrecht, Art. 34 ZStV). In der Regel erledigt das das Bestattungsunternehmen.
- Bestattungskosten
- Viele Schweizer Gemeinden übernehmen die Erdbestattung oder Kremation ihrer Einwohner ganz oder teilweise. Betrag und Bedingungen hängen von der Gemeinde ab: Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach.
- Grabkonzessionen und Reglement
- Jede Gemeinde legt die Grabdauer (oft 20 bis 25 Jahre), die Gebühren sowie Masse und Materialien der Grabmäler fest. Die Seite jedes Friedhofs verweist auf die Gemeinde.
- Erbschaftssteuer
- Kantonal geregelt. Ehegatten und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit; andere Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Prüfen Sie es bei der kantonalen Steuerverwaltung.
- Testament
- Der zuständigen kantonalen Behörde zur Eröffnung eingereicht (Gemeinde, Friedensrichter oder Notariat je nach Kanton).
Allgemeine, unverbindliche Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu prüfen.
Gemeinden
Friedhöfe
- Elm
- Friedhof Betschwanden
- Friedhof Braunwald
- Friedhof Ennenda
- Friedhof Giessen
- Friedhof Glarus
- Friedhof Luchsingen
- Friedhof Matt
- Friedhof Mollis
- Friedhof Näfels
- Friedhof Netstal
- Friedhof Niederurnen
- Friedhof Oberbilten
- Friedhof Oberdorf
- Friedhof Oberdorf II
- Friedhof Obstalden
- Friedhof Schwanden
- Friedhof Seggen
- Friedhof Unterdorf
- Friedhof Vorderdorf