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Erbschein: wo erhältlich, Preis, Frist

Das Dokument, das die Bank verlangt, bevor sie die Konten freigibt. Ausgestellt von der kantonalen Behörde, 200 bis 800 CHF, oft 4 bis 8 Wochen.

Wozu er dient

Der Erbschein bezeichnet amtlich, wer erbt und zu welchem Teil. Bank, Lebensversicherung, Grundbuch, Betreibungsamt verlangen ihn, bevor sie auszahlen, übertragen oder verkaufen. Ohne ihn bleiben die Konten gesperrt, ausser für die Bestattungskosten.

Wo beantragen

Bei der zuständigen kantonalen Behörde: Notariat, Friedensrichter, Bezirksgericht, Gemeinde — je nach Kanton (im Kanton Bern das Notariat, im Kanton Zürich das Bezirksgericht/Einzelgericht, in Basel-Stadt das Erbschaftsamt). Die Seite Ihres Kantons auf Luxmemora nennt die Behörde.

Frist und Preis

Er wird erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist (drei Monate) ausgestellt, oder früher, wenn alle Erben die Annahme erklären. Rechnen Sie mit 4 bis 8 Wochen und 200 bis 800 CHF je nach Kanton und Anzahl Erben. Nötig sind Todesschein, Familienbüchlein, allfälliges Testament und die Erbenliste mit Adressen.

In der Zwischenzeit

Die Bank zahlt Bestattungskosten und laufende Rechnungen der verstorbenen Person (Miete, Versicherung) gegen Belege. Der überlebende Ehepartner hat Zugriff auf sein eigenes Konto und in der Regel auf das Gemeinschaftskonto. Informieren Sie die Bank rasch: Das ist Pflicht und vermeidet anfechtbare Bewegungen.

Häufige Fragen

Braucht der Ehepartner einen Erbschein?

Ja, für Konten allein auf den Namen der verstorbenen Person und für Immobilien. Nicht für das eigene Konto.

Ersetzt ein Testament den Erbschein?

Nein. Das Testament wird von der Behörde eröffnet, dann wird der Erbschein auf dieser Grundlage ausgestellt.

Geht es schneller?

Ja, wenn alle Erben vor Ablauf der drei Monate eine Annahmeerklärung unterschreiben.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.

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