Todesfall im Spital oder Heim: die Schritte
Die Institution stellt den Tod fest und behält die verstorbene Person einige Stunden. Ihre Aufgabe: den Bestatter wählen, die Effekten abholen, das Dossier beginnen.
Was die Institution macht
Der Spital- oder Heimarzt stellt den Tod fest und schreibt die ärztliche Bescheinigung. Die verstorbene Person kommt in den Aufbahrungsraum der Institution, wo sie in der Regel 24 bis 48 Stunden bleibt. Das Personal übergibt Ihnen Bescheinigung und persönliche Effekten und fragt, welches Bestattungsunternehmen kommen wird.
In mehreren Kantonen legt das Spital eine Liste vor. Sie bleiben frei: keine Pflicht, das vorgeschlagene Unternehmen zu nehmen.
Was Sie jetzt entscheiden
Wählen Sie das Bestattungsunternehmen innert 24 Stunden: Es holt die verstorbene Person ab, kümmert sich um die Meldung beim Zivilstandsamt und alles Weitere. Besteht eine Vorsorge, steht der Name des Unternehmens darin.
Sagen Sie dem Personal, wenn Sie einen Moment der Stille vor Ort wünschen: Die meisten Aufbahrungsräume erlauben das, nach Absprache.
Die Dokumente
Die ärztliche Todesbescheinigung (Original), Ausweis, Krankenkassenkarte, die Effekten gegen Unterschrift. Im Heim: den Pensionsvertrag, der zu kündigen ist — die meisten enden mit dem Tod, mit kurzer Frist; verlangen Sie die Schlussrechnung und die Rückerstattung der Vorschüsse.
Danach, der Reihe nach
Meldung innert 2 Tagen (durch den Bestatter), Todesscheine, Trauerfeier in der Woche, dann die Briefe an die Stellen. Das Luxmemora-Dossier gibt Ihnen die Liste, die Fristen und einen fertigen Brief für jede Stelle.
Häufige Fragen
Wie lange bleibt die verstorbene Person im Spital?
In der Regel 24 bis 48 Stunden. Danach verlangt die Institution, dass ein Bestattungsunternehmen sie übernimmt.
Muss ich den vom Spital vorgeschlagenen Bestatter nehmen?
Nein. Sie wählen frei.
Wer kündigt den Heimvertrag?
Die Angehörigen oder die Vertretung. Der Vertrag endet mit dem Tod; verlangen Sie die Schlussrechnung.
Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.