Der Nachlass: was ist zu tun?
Besteht ein Testament oder ein Erbvertrag, muss er der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht werden (im Kanton Bern: bei der Gemeinde oder einem Notariat nachfragen). Er wird amtlich eröffnet.
Der Erbschein, von den Erben beantragt, ist nötig, um über Bankkonten zu verfügen. Bis dahin sind die Konten gesperrt; Bestattungskosten können meist gegen Rechnung vom Konto bezahlt werden.
Eine Erbschaft kann innert 3 Monaten ausgeschlagen werden, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Die Steuererklärung des Todesjahres bleibt fällig; die Erbschaftssteuer hängt von Kanton und Verwandtschaft ab (Ehegatten und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit, auch in Bern).
Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Angaben, bei der Gemeinde zu bestätigen.