Todesfall im Kanton Bern: Formalitäten, Fristen, Kosten
Was im Kanton Bern besonders gilt, ergänzend zum allgemeinen Ratgeber.
- Meldung des Todesfalls
- Innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Zivilstandskreises des Sterbeorts. In der Regel erledigt das das Bestattungsunternehmen.
- Übernahme der Bestattungskosten
- Viele Berner Gemeinden übernehmen die Erdbestattung oder Kremation ihrer Einwohner ganz oder teilweise (Überführung innerhalb der Gemeinde, Reihengrab, Kremation). Fragen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach; Betrag und Bedingungen unterscheiden sich.
- Grabkonzessionen
- Reihengräber sind für eine festgelegte Dauer (oft 20 bis 25 Jahre) kostenlos oder günstig. Familiengräber und verlängerte Konzessionen sind kostenpflichtig.
- Friedhofreglemente
- Jede Gemeinde hat ihr Reglement: maximale Masse der Grabmäler, Materialien, Wartefrist vor dem Setzen. Die Seite jedes Friedhofs verweist auf die Gemeinde.
- Erbschaftssteuer
- Der Kanton Bern befreit Ehegatten, eingetragene Partner und direkte Nachkommen. Andere Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad besteuert.
- Testament und Eröffnung
- Das Testament wird der zuständigen Behörde zur Eröffnung eingereicht. Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde oder einem Berner Notariat.
- Sprachen
- Zweisprachiger Kanton: Die Gemeinden des Berner Juras und Biel arbeiten auf Französisch, der Rest auf Deutsch. Luxmemora gibt es in beiden Sprachen.
Allgemeine, unverbindliche Angaben, bei der Gemeinde zu prüfen. Wir aktualisieren sie mit den Rückmeldungen von Familien und Gemeinden.
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