Innert welcher Frist muss der Todesfall gemeldet werden?
Innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeorts. Das Bestattungsunternehmen erledigt das in der Regel für Sie.
Grundlage : Art. 34 Zivilstandsverordnung (ZStV): Meldung innert zwei Tagen.
Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Angaben, bei der Gemeinde zu bestätigen.