Erbschaft ausschlagen: die 3-Monats-Frist, wie und wann
Drei Monate ab Kenntnis des Todes. Übersteigen die Schulden das Vermögen, schützt Sie die Ausschlagung. Wie, wo, und was danach passiert.
Die Frist
Ein Erbe hat drei Monate, um auszuschlagen (Art. 567 ZGB). Die Frist läuft ab Kenntnis des Todes — für eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments. Danach gilt die Erbschaft als angenommen, mit ihren Schulden. Ein Gesuch um öffentliches Inventar innert eines Monats erlaubt, zuerst zu sehen, was da ist.
Wann ausschlagen
Wenn die Schulden das Vermögen klar übersteigen: laufende Betreibungen, Kredite, Rückstände. Achtung: Ist die Zahlungsunfähigkeit notorisch, vermutet das Gesetz die Ausschlagung; umgekehrt können Sie nicht mehr ausschlagen, wenn Sie sich aus dem Nachlass bedient haben (Bezüge, Verkäufe). Rühren Sie nichts an, bevor Sie entschieden haben — die Bestattung mit dem Geld der verstorbenen Person zu zahlen bleibt möglich, das ist eine Nachlassschuld.
Wie
Durch schriftliche oder mündliche Erklärung bei der zuständigen kantonalen Behörde: Friedensrichter, Gericht, Bezirksbehörde oder Notariat je nach Kanton. Sie wird in ein Register eingetragen. Jeder Erbe schlägt für sich aus; schlagen alle gesetzlichen Erben aus, wird der Nachlass vom Konkursamt liquidiert, und ein allfälliger Überschuss geht dennoch an die Erben.
Und das öffentliche Inventar
Wissen Sie nicht, was der Nachlass enthält, verlangen Sie innert eines Monats das öffentliche Inventar: Die Behörde erstellt die Liste der Vermögenswerte und Schulden, mit öffentlichem Aufruf an die Gläubiger. Sie entscheiden danach in Kenntnis der Sache. Kosten: einige hundert bis einige tausend Franken je nach Kanton.
Häufige Fragen
Kann man nur einen Teil ausschlagen?
Nein. Man nimmt alles an oder schlägt alles aus.
Müssen minderjährige Kinder ausschlagen?
Ja, durch ihre gesetzlichen Vertreter, manchmal mit Zustimmung der Kindesschutzbehörde.
Was wird aus der Wohnung, wenn alle ausschlagen?
Sie wird vom Konkursamt liquidiert. Angehörige können Gegenstände zum Wert zurückkaufen.
Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.