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Grabmal: Frist, Preis, Friedhofreglement

Sechs Monate nach der Erdbestattung, wenn sich die Erde gesetzt hat. 3 000 bis 9 000 CHF für einen Granitstein mit Inschrift. Was das Reglement erlaubt, wie man vergleicht.

Die Frist

Bei einer Erdbestattung wird das Grabmal nach 6 bis 12 Monaten gesetzt: Die Erde muss sich setzen, sonst neigt sich der Stein. In der Zwischenzeit stellt der Friedhof oder der Bestatter ein provisorisches Kreuz oder eine einfache Platte. Bei einer Urne kann das Setzen sofort erfolgen.

Der Preis

Einfacher Granitstein mit Inschrift: 3 000 bis 6 000 CHF. Stein mit Sockel und Ornament: 5 000 bis 9 000 CHF. Marmor, Skulptur, Bronze: 8 000 bis 15 000 CHF und mehr. Platte für Urnengrab oder Kolumbarium: 600 bis 2 000 CHF. Dazu Fundament, Transport und Setzen (800 bis 1 800 CHF) und die spätere Zusatzinschrift eines zweiten Namens (150 bis 400 CHF pro Zeile).

Das Friedhofreglement

Die Gemeinde legt Maximalmasse, erlaubte Materialien (oft nur Naturstein), manchmal Farben, das Verbot von Hochglanzpolitur, Höhe und Inschrift fest. Der lokale Steinmetz kennt es und reicht das Bewilligungsgesuch für Sie ein. Auf Luxmemora hat jeder Friedhof seine Seite mit dem Link zur Gemeinde.

Wie wählen

Zuerst entwerfen: Form, Material, Text, Ornament — das 3D-Studio von Luxmemora gibt Ihnen ein Bild und eine Preisspanne. Dann zwei Offerten bei Steinmetzen nahe dem Friedhof anfragen, mit dem Bild: Preis, Frist und Garantie vergleichen sich besser auf gleicher Grundlage.

Häufige Fragen

Kann man das Grabmal selbst setzen?

In der Regel nein: Das Reglement verlangt ein Unternehmen, für Fundament und Sicherheit.

Wie lange dauert die Herstellung?

6 bis 12 Wochen nach Bestellung, länger für Marmor oder eine Skulptur.

Was tun mit dem Grabmal am Ende der Konzession?

Abholen (der Steinmetz kann es zurücknehmen) oder der Gemeinde überlassen, die es entfernt.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.

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