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Was kostet eine Bestattung in der Schweiz, und wer zahlt?

Zwischen 3 000 und 15 000 CHF, je nach Wahl und Gemeinde. Die Kosten sind eine Schuld des Nachlasses, nicht der Angehörigen. Was die Gemeinde bietet, Posten für Posten.

Die Grundzüge

Einfache Kremation ohne Feier: 2 500 bis 5 000 CHF. Kremation mit Feier: 4 000 bis 8 000 CHF. Erdbestattung mit Feier: 6 000 bis 12 000 CHF. Grabmal: 3 000 bis 9 000 CHF zusätzlich, sechs Monate später. Todesanzeige in der Zeitung: 300 bis 1 200 CHF — online auf Luxmemora kostenlos.

Wer zahlt

Die Bestattungskosten sind eine Schuld des Nachlasses: Sie werden aus dem Vermögen der verstorbenen Person bezahlt, vor jeder Teilung, auch wenn die Erbschaft später ausgeschlagen wird (angemessene Kosten bleiben Nachlassschuld). Reicht der Nachlass nicht, zahlen die Angehörigen — und zuletzt die Wohngemeinde, die eine Unterstützungspflicht hat. Die Bank gibt die Bestattungskosten in der Regel gegen Rechnung frei, auch wenn das Konto gesperrt ist.

Was die Gemeinde übernimmt

Viele Schweizer Städte bieten ihren Einwohnern die Grundbestattung: Zürich, Basel, Genf, Lausanne, Bern übernehmen ganz oder teilweise (Kremation oder Erdbestattung, einfacher Sarg, Reihengrab). Anderswo stellt die Gemeinde oft das Reihengrab oder die Nische und überlässt den Rest der Familie. Jeder Kanton hat auf Luxmemora seine Seite «Was kostet eine Bestattung», mit der Regel der Gemeinde.

Weniger zahlen, ohne zu verzichten

Zwei oder drei detaillierte Offerten einholen, bei Kremation einen einfachen Sarg wählen, die Anzeige online veröffentlichen, das Leidmahl zu Hause oder in der Kirchgemeinde halten, und vor der Unterschrift prüfen, was die Gemeinde bietet. Eine schlichte Feier ist keine traurige Feier.

Häufige Fragen

Die Bank sperrt das Konto: Wie zahlt man den Bestatter?

Legen Sie die Rechnung des Bestatters und den Todesschein vor: Die Bank zahlt die Bestattungskosten in der Regel direkt vom Konto der verstorbenen Person.

Muss ich die Bestattung zahlen, wenn ich die Erbschaft ausschlage?

Angemessene Bestattungskosten sind eine Nachlassschuld. Haben Sie sie vorgestreckt, können Sie die Rückerstattung aus dem Nachlass verlangen, soweit er reicht.

Zahlt die AHV eine Sterbegeld?

Nein. Manche Pensionskassen oder Lebensversicherungen sehen ein Todesfallkapital vor: Prüfen Sie die Verträge.

Geprüft am 19. September 2026 · allgemeine Schweizer Angaben, bei Gemeinde und Kanton zu bestätigen.

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